Bestattungspflicht
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene)
Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Weitere Informationen finden Sie im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
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